Vor 45 Jahren: Tödliche Schüsse im Gerichtssaal
ZDF
Vor 45 Jahren rächte Marianne Bachmeier den Mord an ihrer Tochter. Es war der erste Fall von Selbstjustiz in einem deutschen Gerichtssaal.
1981 rächte Marianne Bachmeier den Tod ihrer Tochter im laufenden Prozess gegen den Täter. Es war der erste Fall von Selbstjustiz in einem deutschen Gerichtssaal. Es war der 6. März 1981, der dritte Prozesstag. Die damals 30-jährige Marianne Bachmeier betrat den großen Verhandlungssaal im Landgericht Lübeck. Noch hatte der Prozesstag nicht begonnen, aber der Angeklagte Klaus Grabowski saß bereits auf seinem Platz. Marianne Bachmeier ging auf die Anklagebank zu. Klaus Grabowski hatte ihr den Rücken zugewandt. Plötzlich schoss sie mit einer Pistole von hinten auf den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna. Achtmal drückte sie ab - sechsmal traf sie. Klaus Grabowski starb nach wenigen Minuten. Marianne Bachmeier wurde noch im Gerichtssaal festgenommen. Ingo Hurlin war 1981 einer der Richter im Verfahren gegen Klaus Grabowski. Noch viele Jahre später nannte er Bachmeiers Schüsse "unfassbar". Laut Richter Hurlin wäre Grabowski sicher verurteilt worden. Es war eine Tat, die bundesweit für enormes Aufsehen sorgte. Der Staat machte Klaus Grabowski den Prozess, aber Marianne Bachmeier fällte das Urteil. Selbstjustiz, die auch bedeutete, dass für immer ungeklärt bleiben würde, inwieweit sich Behörden und Ärzte am Tod der siebenjährigen Anna mitschuldig gemacht hatten. Als Klaus Grabowski von Marianne Bachmeier erschossen wurde, hatte er die Tat bereits gestanden. Der 35-Jährige war angeklagt, das Mädchen in seine Wohnung gelockt und dann erdrosselt zu haben. Sexuelle Handlungen an dem Kind bestritt er. Grabowski war wegen eines Sexualdelikts vorbestraft und hatte sich noch in Haft kastrieren lassen. Wieder in Freiheit, verschrieb ihm ein Arzt Sexualhormone ohne große Prüfung.













