
Urteil: Freunde-Finder-Funktion von Facebook rechtswidrig
Süddeutsche Zeitung
Das soziale Netzwerk darf keine Daten von Personen verarbeiten, die nicht Mitglied sind. Die Verbraucherzentrale sieht in einer entsprechenden Gerichtsentscheidung ein wichtiges Signal.
Facebook darf über seine Freunde-Finder-Funktion nicht auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin II hervor. Die Entscheidung der Zivilkammer bezieht sich ausdrücklich auf Verbraucher, die in Deutschland leben (Az.: 15 O 569/18). Bei Zuwiderhandlung droht laut Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Entscheidung:
Mit dieser Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten – also etwa auf dem Handy – verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. Der Nutzer kann diese Daten in seinem Benutzerkonto jederzeit wieder löschen. Die hochgeladenen Daten werden vor allem dazu verwendet, um anderen bei der Suche nach Personen zu helfen oder für Freundschaftsvorschläge, die dem Nutzer gemacht werden.
Es stößt sich daran, dass Daten von Menschen, die nicht bei Facebook registriert sind, auf Servern des Konzerns gespeichert wurden, ohne dass diese dem zugestimmt haben. Der Durchschnittsverbraucher rechne nicht damit, „dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden“, heißt es in dem Urteil. Außerdem moniert die Kammer: Jemand, der Facebook selbst nicht nutze, profitiere nicht davon, dass seine Daten dort gespeichert seien. Auch könnten sogar Daten von Menschen, die sich gezielt von der Plattform fernhielten, an Facebook gelangen.
Das sieht auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) so, der gegen die Facebook-Mutter Meta geklagt hatte. Seine Vorständin Ramona Pop sagt: „So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind, etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen.“
„Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen“, sagt Pop. Das Gericht habe nun klargestellt, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig sei.













