
Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee müssen wieder aufgestellt werden
Süddeutsche Zeitung
Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Entscheidung von OB Reiter, Tempo-50-Schilder anbringen zu lassen, kam demnach voreilig. Das Gericht äußert sich auch zu „Verschwendung von Steuergeldern“.
Die Stadt München muss nun doch wieder Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Damit muss die Stadt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen. Einen Antrag der Stadt auf Aufschiebung der Maßnahme lehnte der BayVGH ab.
Die Stadt hatte auf der Landshuter Allee im Juni 2024 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde angeordnet und diese in den derzeit gültigen Luftreinhalteplan München übernommen. Damit sollte der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden – was auch gelungen ist. Zwei Jahre in Folge wurde der Grenzwert, wenn auch knapp, unterschritten.
Im Januar dann hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Rückkehr zu Tempo 50 angeordnet, ohne dass der Luftreinhalteplan angepasst war. Auf Eilantrag zweier Anwohner der Landshuter Allee verpflichtete das Verwaltungsgericht München die Stadt aber, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen, mit der Begründung, es liege noch keine hinreichend verlässliche Prognose vor, dass der Grenzwert auch ohne Tempo 30 eingehalten würde. Die Anwohner wurden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die ebenfalls einen Eilantrag eingereicht hatte.
Dagegen hatte die Stadt Beschwerde beim BayVGH eingelegt und wollte die Entscheidung darüber abwarten, bevor sie weitere Schritte unternimmt. Doch das Gericht argumentierte nun, die Voraussetzungen für einen Aufschub seien nicht erfüllt. Der Grund: Die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Bedenken, was die Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung angeht, sind laut BayVGH nicht von der Hand zu weisen.
Auch würden mit dem Vollzug „keine vollendeten Tatsachen“ geschaffen: Die Tempo-50-Schilder könnten später jederzeit wieder aufgestellt werden. Zwar habe die Landeshauptstadt bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern. Ob und in welchem Zeitrahmen dieses Verfahren durch einen dafür notwendigen Stadtratsbeschluss abgeschlossen werden könne, sei derzeit aber nicht absehbar, teilt der BayVGH mit.













