
Warum der Papst dem „Hauberling“ das Butterschmalz erlaubte
Süddeutsche Zeitung
Die Menschen in Haag in Oberbayern durften auch in der Fastenzeit Schmalzgebäck essen. Ihnen war eine grundsätzliche Ablehnung von Olivenöl eigen – und sie hatten einen hochrangigen Verbündeten.
Jetzt nicht, dass es gleich wieder heißt: diese bigotten Bayern! Schließlich sollte das ganze Starkbier in der Fastenzeit gemäß dem Reinheitsgebot von 1516 sogar vegan sein. Und wer zwischen Fasching und Ostern dem angeblich aktuellen Food-Trend folgt und sich einen Biber brät, handelt völlig in Einklang mit dem Konzil von Konstanz.
Dort in Konstanz wurden von 1414 bis 1418 etliche Irrlehren verdammt, der Reformator Jan Hus wurde trotz freien Geleits am Scheiterhaufen verbrannt und der Biber praktisch zum fastenkonformen Fisch erklärt. Und falls da jetzt jemand was scheinheilig finden will: Konstanz liegt in Baden-Württemberg.
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Haag in Oberbayern hingegen, das kurz und amtlich „Haag i. OB“ heißt, liegt in Oberbayern. Wenn die Leute dort in Haag und seiner engeren und ebenfalls oberbayerischen Umgebung sogar jetzt, mitten in der Fastenzeit, Schmalzgebackenes essen, dann dürfen die das, ohne dass ihnen deswegen wer Vorwürfe machen könnte. Weil sie sich um Konzile nicht mehr kümmern müssen, natürlich. Aber selbst wenn: Schmalz ist in der katholischen Kirche an Fasttagen schon seit langer Zeit erlaubt. Und speziell in Haag sogar noch ein bisschen länger, nämlich bereits seit 1485.
Damals hat der Freiherr und spätere Graf Sigismund von Haag bei Papst Innozenz VIII. eine Sondererlaubnis erwirkt. Laut dieser heute „Hauberlingdispens“ genannten Lizenz durften die Haager in der Fastenzeit Butterschmalz verwenden, weil sie sonst vom Fleisch zu fallen drohten. An Argumenten hatte Sigismund parat, dass seine Untertanen von Pflanzenöl krank und schwächlich würden. Das in Italien übliche Olivenöl schmecke ihnen nicht und sei ihnen überdies zu teuer. Sigismund selbst war aber anscheinend flüssig und ließ in Rom sicherheitshalber eine saftige Stiftung von 2000 Gulden da.













