"Nius" verliert vor Gericht gegen Günther
ZDF
Nach einem Auftritt bei "Markus "Lanz"" verklagte das Onlineportal "Nius" Ministerpräsident Daniel Günther. Ein Gericht wies die Klage nun ab.
Wegen kritischer Äußerungen in der Talkshow "Markus "Lanz"" verklagte das Onlineportal "Nius" den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten. Ein Gericht wies die Klage nun ab. Sein Auftritt in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" Anfang Januar brachte dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), zuerst Zensurvorwürfe ein, dann folgte eine Klage. Über die juristische Seite des Konflikts hat nun das Verwaltungsgericht Schleswig im Eilverfahren entschieden. Konkret geht es um Äußerungen Günthers in Bezug auf das Onlineportal "Nius" des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs Julian Reichelt. In einem Abschnitt "Lanz"-Sendung, in dem es unter anderem um die sogenannte Brandmauer, um amerikanische Tech-Konzerne und um Desinformation im Internet ging, übte Günther scharfe Kritik an dem Medium. "Nius" verbreite Falschinformationen und wirke demokratiefeindlich, so der CDU-Politiker. Als Lanz den Ministerpräsidenten fragte, ob dies ein Verbot oder eine Zensur erfordere, antwortete Günther mit "Ja". Unmittelbar danach sprach er von Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor problematischen Inhalten in sozialen Medien und befürwortete eine Altersbeschränkung auf 16 Jahre, ähnlich wie sie in Australien umgesetzt wird. Zum Teil wurden Günthers Aussagen dahingehend interpretiert, dass er sich für Zensurmaßnahmen gegen kritische Medien ausspricht. Dieser Deutung trat der Ministerpräsident später vehement entgegen. Den "Kieler Nachrichten" sagte er, er habe zu keiner Zeit die Zensur oder das Verbot von Medienportalen thematisiert. Seine Aussage habe sich vielmehr auf ein Social-Media-Verbot für Jugendliche bezogen. "Nius" ließ sich mit dieser Klarstellung Günthers nicht besänftigen. Das Unternehmen hinter dem Portal klagte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Nicht um eine Zensur von Inhalten abzuwenden, denn eine solche Maßnahme ist - wenn sie denn überhaupt jemand gefordert hatte - von niemandem ernsthaft in die Wege geleitet worden. Vielmehr wollte "Nius" erreichen, dass das Verwaltungsgericht dem Ministerpräsidenten zwei kritische Äußerungen verbietet.













