Impfpflicht für Liebe bei der Arbeit?
n-tv
Der Irrtum in der Überschrift ist meiner Schlechtsichtigkeit geschuldet, es soll heißen "Infopflicht für Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz" und es geht darum, wer jetzt wen im Springer-Verlag lieben darf oder nicht. Häh, Liebe verboten?
Da stimmt doch was nicht: Liebe passiert, Liebe setzt sich durch, Liebe kann man nicht verhindern, sollte man auch nicht, schon gar nicht der Arbeitgeber. Es ist ja auch was anderes gemeint, es geht ja gar nicht wirklich um Liebe. Es geht viel eher um Beziehungen, die nicht gleichberechtigt sind.
Diese Woche kam die Meldung, dass der Medienkonzern Axel Springer bis zum Jahresende ein Regelwerk mit Informationsstandards zu innerbetrieblichen privaten Beziehungen erstellen will. Ein Regelwerk? Springer bestätigte dies in der "Financial Times", dann wird es wohl stimmen. Es geht darum, dass der Arbeitgeber über Liebesbeziehungen informiert werden soll, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen könnte, etwa bei Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Vorgesetzten und direkt untergebenen Kollegen. Sie können es sich denken, das sind die Konsequenzen, die der Konzern aus der Angelegenheit mit Julian Reichelt ziehen musste. Es soll, laut Mitteilung, allerdings keine generellen Verbote von Beziehungen geben. Mitarbeiter sollen aber in bestimmten Fällen, also bei Interessenkonflikten, verpflichtet werden, über Beziehungen zu informieren. Denkbar sei, das Gespräch mit einer Vertrauensperson im Konzern oder einer zuständigen Stelle in der Compliance- oder der Personalabteilung zu suchen.
Ringelröteln sind sehr ansteckend. Die Infektion mit dem Parvovirus trifft oft Kinder, aber auch Erwachsene. Gefährdet sind vor allem Schwangere - sie geben die Erreger ans ungeborene Kind weiter, im schlimmsten Fall droht eine Fehl- oder Frühgeburt. Die Zahl der Ringelröte-Fälle steigt zurzeit in der EU stark an.