Hessen verschärft seine Corona-Regeln
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will ab Donnerstag (28. Dezember) mit verschärften Corona-Regeln auch für Geimpfte und Genesene die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante bremsen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nun nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei, dann sind nach wie vor nur Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen.
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken wird landesweit und unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt bei 250 Teilnehmern.
Bund und Länder hatten sich wenige Tage vor Heiligabend auf strengere Regeln geeinigt, die nun in Hessen in Kraft treten. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte auch angekündigt, dass sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen wollen. Bis dahin wolle der Expertenrat ein neues Gutachten auch mit Blick auf die Omikron-Variante vorlegen.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.