Ex-Partnerin von früherem OB rechtskräftig verurteilt
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die frühere Partnerin des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgenommen, wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag sagte. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet.
Das Amtsgericht hatte die damals 37-Jährige wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt - berechnet aus 110 Tagessätzen zu 30 Euro. Laut Amtsgericht sollten zudem 10.800 Euro, die sie zu Unrecht eingenommen habe, eingezogen werden. Nach der Rücknahme der Berufung ist dieses Urteil laut Landgericht nun rechtskräftig.
Das Amtsgericht hatte Feldmanns früherer Partnerin vorgeworfen, dass sie einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreisverband Wiesbaden gehabt habe. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 nur zum Schein als "Betreuerin" beschäftigt war. Obwohl sie keine Arbeitsleistungen erbracht habe, seien ihr 13.500 Euro Entgelt zugegangen. Dies erfülle den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue.
Auch das Urteil gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision verworfen. Feldmann war in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren auch hier die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Regensburg (dpa/lby) - Ein Mann mit einer Totenkopfmaske soll in die Regensburger Wohnung einer 19-Jährigen eingebrochen sein und versucht haben, sich an ihr zu vergehen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, soll der Mann in der Nacht zum Freitag über ein gekipptes Fenster in die Wohnung im ersten Stock eingestiegen sein. Dort soll er die junge Frau angegriffen "und zu einem sexuellen Übergriff angesetzt" haben. Allerdings habe der Unbekannte dann wieder von ihr abgelassen und die Wohnung verlassen.