Ex-DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge freigesprochen
ZDF
Der positive Ausgang hatte sich schon abgezeichnet. Jetzt ist Stephan Osnabrügge in der DFB-Affäre um Bandenwerbung freigesprochen worden.
Der positive Ausgang hatte sich nach der Beweisaufnahme schon abgezeichnet. Jetzt ist Stephan Osnabrügge in der DFB-Affäre um Bandenwerbung freigesprochen worden. Stephan Osnabrügge zeigte sich nach dem Urteil sehr erleichtert. Mehrfach kämpfte der 55-Jährige während der Urteilsbegründung nach zehn Prozesstagen mit den Tränen. Der Anklagevorwurf lautete auf Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Konkret war dem früheren Schatzmeister vorgeworfen worden, durch eine falsche Zuordnung der Einnahmen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Osnabrügge hätte diese Einnahmen der steuerfreien Sphäre der Vermögensverwaltung zugeordnet, wohingegen nach einer Änderung der Vergabe der Bandenwerbungsrechte ab dem Jahr 2014 die Zuordnung zum steuerpflichtigen Bereich richtig gewesen wäre. Von April 2016 bis März 2022 war er Schatzmeister des DFB. Doch nach der eindeutigen Beweisaufnahme blieb auch bei den Plädoyers der Ankläger nur die Forderung nach einem Freispruch. Den hatten die Verteidiger von Stephan Osnabrügge von Anfang an gesehen. So stellte auch die Vorsitzende Richterin der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Eva-Marie Distler, zu Beginn ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest: "Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung". Und sie merkte an: Der DFB war in diesem Strafprozess ein Nebenbeteiligter - auch er wurde vom Landgericht freigesprochen.













