
Wie die Wirte sich gegen den Handel mit Wiesn-Tischen wehren
Süddeutsche Zeitung
Noch bevor alle Zelte offiziell ihre Reservierungsportale geöffnet haben, floriert bereits das Geschäft mit überteuerten Wiesn-Tischen. Das ist illegal – und führt dazu, dass mancher Wirt schon Testkäufer losschickt, um das Geschäft zu unterbinden.
Zelte wie das Marstall oder das Armbrustschützenfestzelt lassen sich noch bis Mai Zeit, die ersten Wiesnzelte – etwa die Bräurosl, das Schottenhamel-Festzelt, das Schützenfestzelt oder Kufflers Weinzelt – aber haben ihre Reservierungsportale bereits freigeschaltet. Und nicht nur das: Die ersten dieser Tische werden auch bereits auf einschlägigen Plattformen feilgeboten. Dort gibt es vereinzelt sogar schon Tische für das Hacker-Festzelt, dabei schaltet dieses sein Reservierungsportal laut Homepage offiziell erst im März frei.
Besonders happig: Auf einem Portal wird für den 19. September, das ist der erste Wiesn-Samstag, ein Zehnertisch im Weinzelt für bis zu 12 500 Euro angeboten. Dagegen sind die 3515 Euro, die ein User auf Ebay für Plätze im selben Zelt haben will, fast läppisch. Laut Produktbeschreibung soll es sich gar um den Originalpreis handeln. Das Problem ist nur: Der Weiterverkauf von Tischen, egal ob zum Einkaufspreis oder nicht, ist laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Zelte ausdrücklich untersagt.
Auch in den AGBs der Ochsenbraterei ist das klar geregelt. Diese hat erst vor ein paar Tagen einen Prozess vor dem Münchner Landgericht gewonnen, bei dem es im Kern genau um dieses Problem geht: den unrechtmäßigen Handel mit Wiesn-Tischen. Denn auch wenn das auf den unterschiedlichsten Seiten anders kommuniziert wird: Wer eine Reservierung kauft, die nicht auf den eigenen Namen läuft, der muss damit rechnen, des Zeltes verwiesen zu werden – ganz egal, wie viel er dafür bezahlt haben mag.
Im Fall der Ochsenbraterei wurde ein Testkäufer vom Zelt damit beauftragt, einer Eventagentur Tischreservierungen für sechs Personen im Wert von 1730 Euro abzukaufen – mit dem Ergebnis, dass der Agentur nun gerichtlich untersagt ist, Reservierungen des Festzeltes anzubieten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtmäßig, die Botschaft aber ist klar: Die Festwirte wollen es nicht länger hinnehmen, dass mit Tischen in ihren Zelten gehandelt wird.
Christian Scharpf begrüßt das ausdrücklich: Er unterstütze die Wirte darin, „dass sie seit Jahren alle, die Wiesntische auf dem Schwarzmarkt zu Preisen von zum Teil mehreren Tausend Euro weiterveräußern, abmahnen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn, so der Wiesn-Chef: „Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes.“ Er sei mit den Wiesnwirten deshalb in Gesprächen, um „den wucherischen Handel mit Tischen weiter zurückzudrängen“. Sie seien etwa angehalten, ihre AGBs bei der Reservierung auf etwaige Schlupflöcher zu prüfen.





