
Mindestlohn auch für Auslands-Pflegekräfte
n-tv
Sie kochen, putzen, kaufen ein und helfen alten Menschen bei der Körperpflege: Hunderttausende Betreuungskräfte aus dem Ausland arbeiten in deutschen Haushalten. Sie leisten oft eine 24-Stunden-Betreuung, bekommen dafür aber wenig Geld. Ein Bundesarbeitsgericht hat nun ein Grundsatzurteil gefällt.
Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck machte deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse "und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten". "So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind", erklärt Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund. Es sind nach seinen Angaben mindestens 100.000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Haushalten beschäftigt. Hinzu kämen schätzungsweise 200.000 Menschen, die ohne schriftliche Vereinbarung als Betreuungskraft arbeiteten.More Related News
