Lockerungen für Geimpfte und Genesene ab Montag
n-tv
Erst rund 24 Stunden vor dem Inkrafttreten am Montag veröffentlichte die Landesregierung ihre angekündigte neue Corona-Verordnung. Das Papier enthält wichtige Regelungen für den künftigen Alltag der mehr als elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg.
Stuttgart (dpa/lsw) - Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten. Hingegen müssen Ungeimpfte und Nicht-Genesene wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.More Related News