
Assistierter Suizid: Arzt erneut verurteilt
n-tv
Ein deutschlandweit bekannter Arzt ist zum zweiten Mal wegen Totschlags verurteilt worden. Wieder ging es um verbotene Sterbehilfe.
Ein deutschlandweit bekannter Arzt ist zum zweiten Mal wegen Totschlags verurteilt worden. Wieder ging es um verbotene Sterbehilfe.
Essen (dpa/lnw) - Nach einem assistierten Suizid ist ein deutschlandweit bekannter Arzt aus Datteln im Kreis Recklinghausen erneut wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter am Essener Landgericht verhängten unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung vier Jahre und vier Monate Haft. Der 83 Jahre alte Psychiater und Neurologe hatte einem Patienten aus Essen im Sommer 2023 Sterbehilfe geleistet. Laut Urteil war der 42-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung jedoch nicht in der Lage, selbstverantwortlich zu entscheiden. Das habe der Angeklagte auch erkannt.
Dass der Arzt die Freitod-Begleitung dennoch durchgeführt habe, hängt laut Urteil mit seiner Motivation zusammen. "Er sieht sich als Vorkämpfer für psychisch kranke Menschen und für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben", sagte Richter Simon Assenmacher beim Urteil. "Dafür hat er Vorsichtsmaßnahmen bewusst beiseitegeschoben und sich von medizinischen Standards entfernt - weil er für sich in Anspruch nimmt, der wichtigste, wenn nicht der einzige Experte zu sein."
Der bekannte Arzt hatte seinem Patienten am 4. Juli 2023 eine Infusion gelegt und eine tödliche Natriumlösung angeschlossen. Das Ventil hatte der 42-jährige Essener, der seit fast 20 Jahren an Depressionen gelitten hatte und fast erblindet war, anschließend selbst geöffnet. Nach eigenen Angaben war sich der 83-Jährige absolut sicher, dass sein Patient geistig orientiert war. Im Prozess hatte er dazu erklärt: "Die Freitod-Begleitung hätte ich nicht durchgeführt, wenn ich Zweifel daran gehabt hätte, dass die Entscheidung des Patienten auf einem autonom gebildeten freien Willen beruhte."
Der Angeklagte war im Februar 2024 erstmals verurteilt worden, nachdem er einem anderen psychisch kranken Patienten Sterbehilfe geleistet hatte. Damals hatten die Richter am Essener Landgericht drei Jahre Haft wegen Totschlags verhängt. Diese Strafe ist in das neue Urteil eingeflossen. Es ist nicht rechtskräftig.













