Klage der Hinterbliebenen scheitert
ZDF
Die Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes fordern mehr Entschädigung. Ein Gericht hat die Berufungsklage nun zurückgewiesen.
In einem Berufungsverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld sind die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes vor mehr als sechs Jahren abermals leer ausgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies am Dienstag die Berufungsklage zurück.
Drei Kläger hatten darin von der Konzern-Mutter Lufthansa für sich und weitere Angehörige zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000 Euro gefordert. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Essen, das die Schadenersatzansprüche der Angehörigen im Sommer 2020 abgewiesen hatte.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am Nachmittag sprachen die OLG-Richter von einer "recht klaren Urteilsbegründung" der Vorinstanz. Die Argumentation im ersten Urteil, die medizinische Überwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, sei schlüssig.