Kein Verfahren gegen Aiwanger wegen Tweet
Süddeutsche Zeitung
Am Tag der Bundestagswahl twitterte Hubert Aiwanger noch während der Stimmabgabe Zahlen aus einer angeblichen Nachwahlbefragung. Warum es trotzdem kein Bußgeldverfahren gegen ihn gibt.
Wegen seines umstrittenen Tweets am Tag der Bundestagswahl muss Freie-Wähler-Chef und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger nicht mit einem Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit rechnen. Laut Mitteilung eines FW-Parteisprechers am Dienstagabend hat der Bundeswahlleiter den Fall geprüft und entschieden, dass der Tweet kein solches Bußgeldverfahren rechtfertigt.
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