Holetscheks Überlegung stößt auf Kritik
ProSieben
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek hatte angeregt, Verstöße gegen die geplante Corona-Impfpflicht mit höheren Krankenkassen-Beiträgen zu bestrafen. Kritik kommt von Patientenschützern.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat vorgeschlagen, bei Verstößen gegen die geplante allgemeine Corona-Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern auch finanzielle Konsequenzen bei der Krankenkasse zu erwägen. "Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären", sagte der CSU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht", sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. "Die Prüfung, ob dies gegebenenfalls möglich und sinnvoll wäre, hat durch den Bund zu erfolgen im Kontext der Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht."
Kritik an diesen Überlegungen kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. "Holetschek sollte nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können", sagte Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, lehnte höhere Krankenkassenbeiträge für Impfunwillige und Impfgegner strikt ab. "Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risikoadaptierten Prämien", sagte Gassen der "Rheinischen Post" (Montag).
Holetschek nannte keine Präferenzen. Infrage kämen dem RND-Bericht zufolge höhere Kassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind schon geregelt, nämlich bei Folgebehandlungen nach medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen, Tattoos oder Piercings. Dann habe "die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern", heißt es im Sozialgesetzbuch.
Brysch sagte, wenn dies im Zusammenhang mit einer Impfpflicht gelten solle, müsse alles auf den Prüfstand, was ein Risiko für den Menschen bedeute. "Das fängt bei Sport an und geht über das Rauchen weiter", sagt Brysch. Etwa Raucher oder Adipöse an den Kosten ihrer Behandlung beteiligen, wenn sie als Folge ihres Lebenswandels erkrankten, "wäre ein Irrweg". Bei Schönheits-OPs, Piercings oder Tattoos gehe um risikoreiche Eingriffe. "Nicht-geimpft ist damit in keiner Weise vergleichbar. Unterlassen ist etwas ganz anderes als Handeln. Es wäre eine 180-Grad-Wende im Sozialgesetzbuch", sagte Brysch.