Grüne wollen Tanzverbot kippen
Süddeutsche Zeitung
An sogenannten stillen Tagen wie Aschermittwoch und Allerheiligen sind etwa Boxkämpfe erlaubt, Tanzveranstaltungen aber nicht. Das erscheint den Grünen nicht mehr zeitgemäß.
Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2 Uhr und 24 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen - die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen nun im Landtag eingereicht.