
Gericht verdonnert Google zu mehr Transparenz bei Nutzerdaten
n-tv
Wer Google nutzt, muss vorher der Datennutzungserklärung zustimmen. Dabei wird aber nicht offengelegt, wie die über 70 Dienste die Daten verarbeiten. Dagegen klagt der Bundesverband der Verbraucherzentrale und bekommt recht. Google ist mit dem Urteil jedoch nicht einverstanden.
Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin seinen Nutzern bei der Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste ihre Daten verarbeiten. Die Zivilkammer gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass weder die "Express-Personalisierung" noch die alternative "manuelle Personalisierung" den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprachen.
Das Urteil gegen das Unternehmen Google Ireland Ltd. wurde bereits am 25. März 2025 gefällt, aber erst jetzt veröffentlicht. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig, weil der Internetkonzern Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Man sei mit der Entscheidung des Landgerichts nicht einverstanden, teilte Google mit. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass Verbraucher bei der Registrierung wissen müssen, wofür Google ihre Daten verarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer müssten über die Verarbeitung ihrer Daten frei entscheiden können.
