
Gericht lehnt Eilantrag gegen Münchner Hochhauspläne ab
n-tv
Streit um Münchens Skyline: Ein Bürgerbegehren gegen Hochhäuser scheitert vor Gericht – doch der Widerstand bleibt. Was als Nächstes passiert.
München (dpa/lby) - Die Gegner von neuen Hochhäusern in München haben eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass keine einstweilige Anordnung gegen einen Bebauungsplan für ein ehemaliges Postgelände erlassen wird. Vertreter des Münchner Bürgerbegehrens "Hochhausstop" kündigten daraufhin an, dass umgehend Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werde.
Hintergrund des Rechtsstreits sind die Planungen für zwei jeweils 155 Meter hohe Hochhäuser neben der historischen und denkmalgeschützten ehemaligen Paketposthalle. Die Stadt hatte einen Bürgerentscheid gegen das Projekt abgelehnt, weil dieser gegen die kommunale Planungshoheit verstoßen würde.
Gegen die Ablehnung haben die Initiatoren Klage eingereicht. Durch das Eilverfahren soll nun verhindert werden, dass der Bebauungsplan bereits vor der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in Kraft tritt. Laut dem Bürgerbegehren will die Landeshauptstadt bereits am 29. Oktober im Stadtrat abstimmen lassen.
