
Gericht erklärt Regeln zur Sonntagsöffnung für unwirksam
n-tv
Die Regeln zur Sonntagsöffnung an touristischen Orten in MV sind laut einem Urteil unwirksam. Das könnte auch Auswirkungen für das Nachbarland Schleswig-Holstein haben.
Die Regeln zur Sonntagsöffnung an touristischen Orten in MV sind laut einem Urteil unwirksam. Das könnte auch Auswirkungen für das Nachbarland Schleswig-Holstein haben.
Greifswald (dpa/mv) - An zu vielen Sonntagen und Orten sowie zu viele unterschiedliche Produkte - die Regeln zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern verletzen nach Auffassung des obersten Verwaltungsgerichts des Landes insgesamt zu stark die Sonntagsruhe. Die entsprechende Verordnung, die seit Februar vergangenen Jahres in Kraft ist, erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald für unwirksam. Ein Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi hatte damit Erfolg.
Laut der Regelung ist die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Allerdings gilt dies nur in als touristisch relevant erachteten Orten. Das Gericht verwies auf eine aktuelle Liste, nach der 84 Gemeinden in MV betroffen seien.
Eigentlich sollte die Regelung den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein einräumen, wo dieselben Zeiträume für touristisch relevante Orte gelten.
Doch die Gerichtsentscheidung in Greifswald könnte auch im westlichen Nachbar-Bundesland für ein Nachspiel sorgen, denn die Regelung dort stand Pate für jene in Mecklenburg-Vorpommern.

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