EU-Reaktionen auf Trumps Drohung: Was rechtlich möglich ist
ZDF
Trump droht mit Zöllen, um einen Grönland-Deal zu erzwingen. Welche Optionen hat die EU, um im Einklang mit internationalem Recht zu reagieren?
Trump droht mit Zöllen, um einen Grönland-Deal zu erzwingen. Welche Möglichkeiten hat die EU, um im Einklang mit internationalem Recht zu reagieren? Eine juristische Analyse. Die jüngsten Zollandrohungen Donald Trumps setzen die EU unter Zugzwang. Für die meisten Produkte soll nach seiner Ankündigung ab Februar ein Zoll von zunächst 10, später 25 Prozent anfallen. Davon betroffen wären die sechs EU-Länder Deutschland, Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Finnland und Schweden sowie Großbritannien und Norwegen. Die Debatte um Gegenmaßnahmen läuft. Und sie wirft rechtliche Fragen auf. Ja. Zölle sind nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zwar nicht per se verboten. Sie dürfen aber nur unter zwei wesentlichen Bedingungen erhoben werden: Erstens gelten für die meisten Produkte und Dienstleistungen verbindliche Maximalzölle, die WTO-Mitgliedstaaten nicht überschreiten dürfen. Zweitens dürfen WTO-Staaten nicht einzelne Staaten besonders begünstigen oder benachteiligen, sondern müssen die niedrigsten Zölle auch gegenüber allen anderen Staaten anwenden. Ziel dieser Regelungen ist es, Handelshemmnisse möglichst abzubauen und einen freien Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu ermöglichen. Die Welthandelsorganisation ("World Trade Organization") wurde 1995 gegründet und sitzt in Genf. Ziel der Organisation ist es, die Handelspolitiken der Mitgliedstaaten zu fördern, indem Zölle gesenkt oder abgeschafft werden. Wann und wie Zölle verhängt werden dürfen, wird unter anderem in dem zentralen Regelwerk der WTO, dem GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), geregelt.Die WTO hat 166 Mitglieder, darunter die Mehrheit der Staaten der Erde, aber auch Freihandelszonen und die EU als Staatenverbund.













