EU-Lieferkettengesetz wird abgewächt
ZDF
Unternehmen beklagten die hohen Anforderungen des europäischen Lieferkettengesetz. Jetzt reagiert die EU und schwächt das Gesetz ab.
Das europäische Lieferkettengesetz sollte Menschenrechte weltweit stärken. Doch Firmen beklagen die hohen Anforderungen. Jetzt schwächt die EU das Gesetz ab. Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache. Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen - wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können.













