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Dutzende Verstöße gegen Abofallen-Gesetz entdeckt
n-tv
Ob im Fitnessstudio, beim Stromvertrag oder bei Zeitschriften: Eigentlich soll ein Gesetz vor Abofallen schützen. Doch Verbraucherschützer schlagen nach einer Untersuchung Alarm. Bösen Willen unterstellen die Experten den Unternehmen aber nicht.
Einmal nicht rechtzeitig gekündigt und schon ist man für längere Zeit in einem Abo gefangen: Diesen Methoden schiebt ein Gesetz eigentlich seit eineinhalb Jahren einen Riegel vor. Seither sollen Verbraucher nach der Mindestlaufzeit jeden Monat kündigen können. Doch Verbraucherschützer haben bei einer Stichprobe nun bei über 100 Unternehmen unterschiedlicher Branchen aus ihrer Sicht ungültige Vertragsbedingungen gefunden.
"Das ist schon erschreckend. Dahinter steht auch immer eine Anzahl von Verbrauchern, denen diese AGB entgegengehalten werden", sagt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, Dirk Weinsheimer. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen seien erheblich.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern knüpften sich in einer gemeinsamen Aktion zwischen Juni und September die Vertragsbedingungen von insgesamt 828 Anbietern vor. Das Ergebnis: 85 Firmen wurden seither abgemahnt. Bei 31 weiteren seien Verstöße gefunden worden, die rechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen oder es würden juristische Schritte geprüft.
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