
Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen
Süddeutsche Zeitung
Asylbewerber sollen schon nach drei Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Die SPD begrüßt den Plan – aber versteht nicht, warum der Innenminister dann bei Sprachkursen sparen will.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Asylbewerbern künftig deutlich schneller eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglichen. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte er der Bild am Sonntag. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt. Er habe dafür einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen. Demnach sollen Asylbewerber in Zukunft nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Koalitionspartner der Union, die SPD, begrüßte die Ankündigung des Ministers – die deutsche Wirtschaft sei auf neue Arbeitskräfte angewiesen.
Dobrindt zufolge soll es keine Arbeitspflicht geben, auch werde die Aufnahme von Arbeit keinen Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens haben. Wie das Ministerium auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung erklärte, soll die rechtliche Grundlage dafür im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) verankert werden und das Paket in Kürze vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen für die Umsetzung ihr nationales Recht anpassen – mit GEAS sollen Asylverfahren beschleunigt und auch Verfahren direkt an den EU-Außengrenzen ermöglicht werden. Einige Details waren zwischen Union und SPD umstritten, nun scheint mit der Regelung zur erleichterten Arbeitsaufnahme der Weg frei für eine Verabschiedung. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit“, betonte Minister Dobrindt.
Bisher ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsaufnahme nicht möglich, wenn die Asylbewerber zum Beispiel noch in Aufnahmeeinrichtungen wohnen oder „wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde“.
Dobrindt setzt damit auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: „Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren“, heißt es darin. Dies gelte aber nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.
Ein Sprecher Dobrindts betonte auf SZ-Anfrage, ob eine Person erwerbstätig ist oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus. „Das Verfahren soll unabhängig davon fortgeführt werden.“ Im Wesentlichen betreffe die Änderung den Zugang zum Arbeitsmarkt und umfasse grundsätzlich jede Form der Beschäftigung. „Davon ausgeschlossen sind Personen mit bereits bestandskräftig abgelehntem Asylantrag sowie Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, etwa wenn sie ihre Identität verschleiern oder unzutreffende Angaben zu ihren Fluchtgründen machen“, sagte der Sprecher. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürften ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Sofern Sozialleistungen bezogen werden, werde das Einkommen nach den geltenden Vorschriften angerechnet, beispielsweise im Hinblick auf Unterkunftskosten.

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