
DFB holt Freispruch - und womöglich Millionen Euro
n-tv
Vor mehr als fünf Jahren gab es eine spektakuläre Razzia in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. Der Prozess zieht sich bis heute hin - und endet mit einem Freispruch für den damaligen Schatzmeister Stephan Osnabrügge. Für den Verband könnte es eine Millionen-Rückzahlung geben.
Vor mehr als fünf Jahren gab es eine spektakuläre Razzia in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. Der Prozess zieht sich bis heute hin - und endet mit einem Freispruch für den damaligen Schatzmeister Stephan Osnabrügge. Für den Verband könnte es eine Millionen-Rückzahlung geben.
Freispruch für den einstigen Schatzmeister, Hoffnung auf eine Millionensumme für den Verband: Fünf Jahre nach einer Razzia in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Prozess gegen den letzten verbliebenen Angeklagten mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Stephan Osnabrügge wurde in dem Verfahren um Einnahmen aus Bandenwerbung vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall nicht bestraft.
"Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler. "Stephan Osnabrügge ist zum Spielball zwischen DFB und Finanzbehörden geworden." Der DFB wurde als sogenannter Nebenbeteiligter ebenfalls freigesprochen.
Osnabrügge war am Tag des Urteils sehr emotional, kämpfte mit den Tränen. Ihm war vorgeworfen worden, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Er war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des Verbandes.
Wegen der Bandenwerbung-Affäre war dem DFB vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden - mit schwerwiegenden finanziellen Folgen. Der Verband hat dagegen Einspruch erhoben; das Verwaltungsverfahren läuft noch. Der DFB hegt nun Hoffnungen, die bereits errichteten 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen für 2014 und 2015 zurückzubekommen. Sollte der Einspruch erfolglos bleiben, bliebe dem Verband der Gang vors hessische Finanzgericht in Kassel.

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