Der Weg ist frei für eine Afroamerikanerin
Süddeutsche Zeitung
Verfassungsrichter Stephen Breyer legt im Sommer sein Amt nieder. Das macht es US-Präsident Joe Biden möglich, ein Versprechen zu erfüllen.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat in seiner Geschichte etliche Urteile gefällt, die für die Rechte von Schwarzen und Frauen bahnbrechend waren. Im Fall Brown v. Board of Education erklärte das Gericht zum Beispiel 1954 die Rassentrennung an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig. 1973 urteilte das Gericht in dem Fall Roe v. Wade, dass Frauen in den USA das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch haben.
Was dem Gericht bisher jedoch fehlte, war eine schwarze Richterin. Als erster Afroamerikaner wurde 1967 Thurgood Marshall an den Supreme Court berufen. Als erste Frau trat 1981 Sandra Day O'Connor ihr Amt als Verfassungsrichterin an. Doch erst jetzt, im Jahr 2022, besteht die Aussicht darauf, dass dem neunköpfigen Richtergremium auch eine schwarze Frau angehören wird.
Möglich wird das durch einen Rücktritt: Stephen Breyer, 83 Jahre alt und seit 1994 Verfassungsrichter, hat am Mittwoch erklärt, er werde sein Amt im Sommer niederlegen. Und Präsident Joe Biden hat bereits angekündigt, eine frei werdende Stelle am Gericht mit einer Afroamerikanerin nachzubesetzen. Dieses Versprechen, so bestätigte das Weiße Haus, gedenke der Präsident zu erfüllen.
Präsident Biden kann damit einen Posten im höchsten Gericht des Landes neu besetzen. Er will eine schwarze Frau berufen.
An der ideologischen Zusammensetzung des Supreme Court - und damit der politischen Grundausrichtung - wird sich durch die Neubesetzung nichts ändern. Stephen Breyer bildet zusammen mit Sonia Sotomayor und Elena Kagan den dreiköpfigen linken Flügel des Gerichts. Ihnen stehen sechs konservative Richterinnen und Richter gegenüber: John Roberts, Clarence Thomas, Samuel Alito, Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett. Die drei Letztgenannten wurden von Präsident Donald Trump ausdrücklich mit dem Ziel ernannt, das Gericht nach rechts zu rücken.