Der Mutterschutz wird 70
ZDF
Seit 1952 ist der Schutz für berufstätige Mütter gesetzlich verankert. Das soll dem Wohl von Mutter und Kind dienen. Doch es gibt auch Kritik.
"Sie wissen, dass Hunderttausende von Frauen auf diese Stunde seit zwei Jahren warten." Mit diesen Worten beschwor die SPD-Parlamentarierin Liesel Kipp-Kaule die Abgeordneten im Deutschen Bundestag im Dezember 1951 ein letztes Mal.
Schließlich wurde das erste "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" in der Bundesrepublik einstimmig angenommen. Vor 70 Jahren, am 24. Januar 1952, verabschiedete es der Bundestag - von den 410 Abgeordneten waren etwa 30 weiblich.
Im Wesentlichen ist das damals erlassene Mutterschutzgesetz noch heute gültig:
Doch der Mutterschutz ist nicht ohne Kritik. Er sei "reaktiv, aussperrend" und "fürsorglich-fremdbestimmend", bemängelt etwa die Rechtsexpertin Katja Nebe.
[In der Story über Hausmänner: Wie sich die Rollenverteilung in Deutschland verändert.]
Der Europäische Gerichtshof habe zudem mehrfach entschieden, dass Mutterschutzregeln, die Frauen gesundheitlich schützen sollen, nicht zu einer Benachteiligung im Erwerbsleben führen dürfen.