Tausende demonstrieren gegen sexualisierte Gewalt im Netz
ZDF
Tausende Menschen haben sich am Brandenburger Tor versammelt und demonstrierten gegen sexualisierte digitale Gewalt und für härtere Gesetze.
Tausende Menschen haben sich am Brandenburger Tor versammelt. Sie demonstrierten gegen sexualisierte digitale Gewalt und bekundeten Solidarität mit Schauspielerin Collien Fernandes. In Berlin sind an diesem Sonntag Tausende Menschen gegen sexualisierte digitale Gewalt auf die Straße gegangen. Die Veranstalter sprachen von 13.000 Teilnehmenden vor dem Brandenburger Tor, die Polizei schätzte die Zahl auf 6.700. Zu der Kundgebung in Solidarität mit der Moderatorin Collien Fernandes hatten das Bündnis "Feminist Fight Club" und die Initiative "Nur Ja heißt Ja" kurzfristig aufgerufen. Die Aktivistin Luisa Neubauer forderte in einem Redebeitrag "Gesetze, die nicht länger die Täter schützen, sondern die Opfer". Zahlreiche Politikerinnen, darunter Ex-SPD-Chefin Saskia Esken und die ehemalige Bundesvorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, nahmen an der Demonstration teil. Die Schauspielerin Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfake-Videos von sich mit pornografischen Inhalten und hat die Bedrohung durch digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht. Hintergrund der aktuellen Diskussion sind schwere Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Auf ZDF-Anfrage teilte das Bezirksgericht in Palma de Mallorca vergangene Woche mit, es liege eine Anzeige von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner vor, der das Gericht nachgehe. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann, die die presserechtlichen Interessen von Christian Ulmen vertritt, kündigte in einer Mitteilung an, gegen den "Spiegel" rechtliche Schritte einzuleiten. Es handle sich in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, zudem würden unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet, hieß es vergangene Woche. Es gilt die Unschuldsvermutung.













