Bundesweite Inzidenz steigt auf 528,2
Süddeutsche Zeitung
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert-Koch-Institut (RKI) innerhalb von 24 Stunden 34 145 neue Corona-Infektionen gemeldet. Das RKI meldete am Montagmorgen eine von 515,7 auf 528,2 gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz. Das ist erneut ein Höchstwert. Insgesamt haben sich bereits mindestens acht Millionen Menschen in Deutschland infiziert. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. Weitere 30 Menschen starben in Zusammenhang mit dem Virus. Die Zahl der Toten stieg auf 115 649. (17.02.2022)
Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor.
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls Mitarbeiter den Nachweis verweigerten, könne das Gesundheitsamt ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein, heißt es in dem Informationsblatt auf der Webseite des Hausärzteverbandes. "In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen."
Weigere sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen, wonach eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht angezeigt sei, könne als letztes Mittel auch eine Kündigung in Betracht kommen, erklärt der Verband. "Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen."