Bundesregierung verschärft das Kartellrecht
n-tv
Wenn Unternehmen gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, sollen sie schneller an die Kandare genommen werden. Ein Verdacht reicht künftig bereits aus, um Gewinne abzuschöpfen. Das Kabinett verabschiedet einen Gesetzesentwurf, der Verbraucher vor Preisexplosionen schützen soll.
Die Bundesregierung hat mit Blick auf Erfahrungen in der Energiekrise eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett in Berlin verabschiedete einen Gesetzentwurf, der die Befugnisse des Bundeskartellamts spürbar erweitern soll. Demnach soll die Behörde künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können.
"Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. "Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen."
Fairen Wettbewerb erhofft sich die Bundesregierung dadurch, dass das Bundeskartellamt künftig im Anschluss an eine Sektorprüfung direkt Maßnahmen anordnen können soll. "Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder - in Extremfällen und als ultima ratio - Unternehmen entflochten werden", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
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