Bundesfinanzhof weist Rentensteuerklage ab
ProSieben
Damit könnten viele Rentner in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden.
Der Bundesfinanzhof sieht in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast auf viele Rentner in Deutschland zukommen. Auf diese Gefahr weist der X. Senat in einem am Montag verkündeten Urteil hin. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Unmittelbare Auswirkungen hat dies nicht, in der Zukunft könnten diese jedoch groß sein. Denn der Bundesfinanzhof legt dem Bundesfinanzministerium damit eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. "Unsere Antwort lautet nein," sagte die Senatsvorsitzende Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlerin seit bald 20 Jahren diskutiert wird. Seit 2005 läuft eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente, analog zu den Beamtenpensionen. Daran hat der Bundesfinanzhof nichts Grundsätzliches auszusetzen: "Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte Förster dazu.More Related News