BGH prüft Instagram-Posts von Influencerinnen
ProSieben
Schicke Tasche, Super-Food: Influencerinnen empfehlen gerne, was ihnen gefällt. Das gehört dazu. Wann ist das Schleichwerbung? Verlinkte Hinweise auf Instagram beschäftigen den BGH.
Empfehlung oder Werbung? Instagram-Beiträge von drei Influencerinnen stehen auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte am Donnerstag Klagen gegen Cathy Hummels, Ehefrau von Fußball-Star Mats Hummels, gegen die Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne und die Göttinger Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss. Der Verband Sozialer Wettbewerb wirft ihnen unzulässige Schleichwerbung vor und fordert Unterlassung sowie die Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). Stein des Anstoßes sind sogenannte Tap Tags, jene unscheinbaren Hinweise, über die man mit einem Click direkt auf einen Firmen-Account weitergeleitet wird. Die drei Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge damit - genau wie viele andere Prominente. Der BGH muss nun entscheiden, ob diese verlinkten Hinweise als Werbung gekennzeichnet werden müssen oder nicht. Der Ausgang des Verfahrens hat grundsätzliche Bedeutung für die Branche. Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Diese fragen sich, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Die Gerichte haben über Influencer-Marketing bislang sehr unterschiedlich geurteilt. So siegte Cathy Hummels in beiden Vorinstanzen, Hanne vor dem OLG Hamburg, im Fall Huss ging der Wettbewerbsverband in beiden Instanzen als Sieger hervor.More Related News