Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Süddeutsche Zeitung
Das gilt auch auch in Corona-Zeiten. Ein Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus bestehe nicht, so das Landesarbeitsgericht München.
Ein Arbeitgeber darf auch in Corona-Zeiten die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Geklagt hatte ein Grafiker, der - wie fast alle seiner Kollegen auch - seit Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet hatte und nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte, als sein Chef das rund drei Monate später anordnete.More Related News