AfD-Politiker Maier darf nicht zurück auf Richterposten
ProSieben
Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.
Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Die Entscheidung sei zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag, Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht mit. Es machte unter anderem geltend, dass ein Richter "nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre".
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Er hatte am 14. März seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.
"Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen", teilte das Leipziger Dienstgericht nun mit. Daher sei die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte geboten. Überwiegende Interessen des Richters stünden dem nicht entgegen, weil er weiterhin seine Dienstbezüge erhalte und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch seine erdienten Ruhestandsbezüge behalten werde. Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter ist unanfechtbar.
