
AfD im Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem erfolgreich
ProSieben
Für die AfD ist es ein juristischer Erfolg: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als rechtsextremistisch einstufen – zumindest vorerst.
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig untersagt, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen und entsprechend zu behandeln. Wie das Gericht mitteilt, müsse die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Auch eine öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufung habe bis dahin zu unterbleiben. Dem Eilantrag der AfD sei damit im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann jedoch in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
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