Welchen Status haben J&J-Geimpfte?
ZDF
Bisher galten Geimpfte mit einer Dosis von Johnson & Johnson und einer Auffrischung als geboostert. Jetzt benötigen sie einen weiteren Piks.
Der Corona-Impfstoff des US-Pharmaunternehmens Johnson & Johnson hat bereits einige Wendungen durchlebt seit seiner Zulassung in Europa im März 2021. Zuerst war der vektorbasierte Impfstoff auf Basis eines abgeschwächten Erkältungsvirus für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Mittlerweile ist er es nur noch für Menschen über 60, da es Fälle von Trombosen gab.
Der große Vorteil des Mittels, das Janssen genannt wird, war, dass die Geimpfen bereits nach einer Dosis als Grundimmunisiert galten, also vollständig geimpft. Im Oktober 2021 entschied das RKI, dass eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen wird - danach hatten J&J-Geimpfte den Status "geboostert". Doch diese Regel ist seit dem 15. Januar hinfällig.
J&J-Geimpfte gelten also nach einer Dosis nicht mehr als vollständig geimpft. Für diesen Status müssen sie eine weitere Impfung erhalten, am besten mit einem mRNA-Impfstoff. Für den Status "geboostert" ist dann eine weitere Impfung erforderlich, diese kann wieder mit einem mRNA-Impfstoff oder einer weiteren Dosis des Mittels von Johnsons & Johnsons verabreicht werden.
Insgesamt haben knapp 3,6 Millionen Menschen in Deutschland ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten. Diese Menschen verlieren nun von einem auf den anderen Tag ihren Status als "vollständig geimpft" oder - sofern sie sich eine Auffrischungsimpfung haben geben lassen, ihren Status als "geboostert". Das hat weitreichende Konsequenzen, da etwa die 2G-Plus-Regelungen in Restaurants oder auch am Arbeitsplatz nur geboosterte davon ausnimmt, einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen zu müssen.
Das Problem dabei: Die Stiko empfiehlt die Auffrischungsimpfung in einem Mindestabstand von drei Monaten zu der letzten Impfung. Die J&J-Geimpften, die erst kürzlich ihre zweite Impfung bekommen haben, müssen jetzt also im schlimmsten Fall drei Monate auf den Satus "geboostert" warten, den sie bis zum 15. Januar bereits hatten.
In einigen Bundesländern gelten für diesen Fall Sonderregeln. In Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Baden-Württemberg etwa gelten Menschen drei Monate nach ihrer zweiten Impfung als "frisch geimpft" und sind damit von der Testpflicht der 2G-Plus-Regelungen ausgenommen.
In Hamburg, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg gilt diese Regel nicht, hier müssen sich die Menschen testen, bis sie die dritte Impfung erhalten haben. Auch in Bayern gilt die Testbefreiung erst nach der dritten Impfung: