
Streit um den Wolf: Warum es jetzt eine Feuerpause gibt
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Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den "Hornisgrinde-Wolf" nun ruhen. Warum das?
Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den "Hornisgrinde-Wolf" nun ruhen. Warum das?
Stuttgart (dpa/lsw) - Es ist ein Tauziehen um das Leben des Wolfs aus dem Nordschwarzwald: Während das Umweltministerium die erste Hürde im Rechtsstreit um den umstrittenen Abschuss des Tieres genommen hat und die Jäger jederzeit losschicken könnte, wollen die Naturschützer nicht aufgeben und ziehen erneut vor Gericht.
Nun gibt es im Streit um das Schicksal des Tieres eine Art Feuerpause. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Ministerium um Geduld bis Mitte des Monats gebeten. Der Grund: Beim VGH als nächsthöhere Instanz sind nach Angaben einer Sprecherin zwei Beschwerden gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zum "Hornisgrinde-Wolf" eingegangen.
Zwar seien die Beschwerden noch nicht begründet worden, sagte eine VGH-Sprecherin. Das Ministerium sei aber gebeten worden, bis zum 16. Februar mit dem Abschuss zu warten. "Dabei geht der Senat davon aus, dass die Beteiligten - in Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Sache - bis dahin Stellung nehmen werden und anschließend eine Entscheidung ergehen kann", heißt es in einer VGH-Mitteilung weiter.
Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte am Abend: "Wenn der Verwaltungsgerichtshof mehr Zeit will, dann muss er selbst Verantwortung übernehmen und mit einem Hängebeschluss offiziell auf Pause drücken." Man verstehe die Schwierigkeit des Gerichts, dass es ohne Beschwerdebegründung schwerlich entscheiden kann. Es liege nun in der Hand der Kläger, mit einer rasch einzureichenden Begründung zur schnellen Klärung beizutragen.

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