Siegfried Mauser muss Gefängnisstrafe bis Februar antreten
Süddeutsche Zeitung
Das Landesgericht Salzburg hält den ehemaligen Leiter der Münchner Musikhochschule für haftfähig. Zwei Jahre lang hatte der 67-Jährige versucht, das mithilfe von medizinischen Gutachten zu verhindern.
Das Landesgericht Salzburg hat entschieden: Der ehemalige Leiter der Münchner Musikhochschule, Siegfried Mauser, ist haftfähig. Aufgrund der nun vorliegenden medizinischen Gutachten lägen "keine gesundheitlichen Gründe" vor, die gegen die Verbüßung einer Freiheitsstrafe sprächen, teilte der Salzburger Richter Andreas Wiesauer mit. Demzufolge muss Mauser seine Haft bis zum 1. Februar dieses Jahres antreten.
Der 67-Jährige war unter anderem wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte in seinem Büro an der Münchner Musikhochschule eine Sängerin, die sich um eine Anstellung bewarb, mehrmals massiv körperlich berührt. Insgesamt vier Frauen hatten den Musikprofessor in den vergangenen Jahren wegen sexueller Verfehlungen angezeigt, die Prozesse datieren aus den Jahren 2015 und 2017. Rechtsanwältin Antje Brandes, die die geschädigten Frauen vertrat, sagte, für ihre Mandantinnen sei es wichtig, dass das Urteil gegen Mauser nun vollzogen werde, "in seelischer Hinsicht, aber auch, um den Glauben an der Rechtsstaat aufrecht zu erhalten".
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Ob die Entscheidung des Landesgerichts Salzburg tatsächlich der letzte Schlussakkord in der Causa Mauser sein wird, bleibt abzuwarten. Über mehrere Anwälte hatte Mauser stets alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, sich durch alle Instanzen geklagt. Im ersten Prozess sah es das Gericht in letzter Instanz als erwiesen an, dass Mauser in seinem Büro eine Professorin sexuell genötigt hatte, was mit einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung geahndet wurde. 2017 folgte ein weiterer Prozess gegen Mauser. Diesmal wurden ihm massive sexuelle Berührungen bei einer Sängerin vorgeworfen. Zudem bezichtigte ihn eine Frau, die sich bei ihm im Büro ebenfalls um eine Anstellung beworben hatte, der Vergewaltigung.
In letzterem Fall war das Landgericht München in seinem Urteil der Meinung, dass der Geschlechtsverkehr wie beschrieben stattgefunden habe, jedoch habe sich die Frau nach altem Sexualstrafrecht nicht ausreichend zur Wehr gesetzt. Im Oktober 2019 urteilte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, dass Mauser wegen sexueller Nötigung der Sängerin in drei Fällen für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter muss.