Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig
Süddeutsche Zeitung
Die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen, sagt das Verwaltungsgericht Köln. Es ist eine Schlappe für die Landesregierung von NRW.
Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist rechtswidrig gewesen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch. Geklagt hatte ein einstiger Baumhaus-Bewohner. Das Gericht erklärte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.More Related News
