Polen lässt Justiz-Streit mit der EU eskalieren
Süddeutsche Zeitung
Das politisch kontrollierte Verfassungsgericht in Warschau erklärt Teile des EU-Rechts für verfassungswidrig. Es drohen horrende Strafgelder aus Brüssel.
Polens politisch kontrolliertes Verfassungsgericht hat entschieden, dass zentrale Artikel der EU-Verträge, die Polen zur Rechtsstaatlichkeit verpflichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weitreichende Vollmachten geben, der polnischen Verfassung widersprechen. Das Gericht folgte damit Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Dieser hatte am 29. März beantragt, grundlegende Bestimmungen der EU-Verträge für verfassungswidrig zu erklären. Diese verpflichten Polen im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit, Vorgaben aller EU-Organe - zu diesen gehört der EuGH - zur konkreten Gestaltung des Justizsystems vollständig umzusetzen.