Nach Kinderporno-Fund bei Ex-Richter: Keine generelle Prüfung der Urteile
Süddeutsche Zeitung
Er holte sich Missbrauchsaufnahmen aus Strafakten - dennoch sollen die Entscheidung des verurteilten Richters nicht überprüft werden. Die Deutsche Kinderhilfe hatte zuvor dessen Objektivität hinterfragt.
Nach dem Urteil gegen einen Ex-Richter wegen des Besitzes von Kinderpornografie werden dessen Entscheidungen in Prozessen zu ähnlichen Straftaten nicht automatisch überprüft. Die Deutsche Kinderhilfe hatte in Frage gestellt, ob der Mann in der Vergangenheit in solchen Gerichtsverfahren objektiv urteilen konnte. "Eine Überprüfung richterlicher Entscheidungen von Amts wegen - also ohne entsprechende Anträge von Beteiligten - ist nach dem Gesetz nicht zulässig", sagte nun eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München. Dort war der Verurteilte als Richter in Zivilsachen tätig.More Related News