
Kommunen halten Vorgaben zur Digitalisierung teils nicht ein
n-tv
Für die Digitalisierung bestimmter Verwaltungsleistungen gibt es eine klare Frist. Doch eine Prüfung des Landesrechnungshofes zeigt: Nicht alle Kommunen können liefern.
Für die Digitalisierung bestimmter Verwaltungsleistungen gibt es eine klare Frist. Doch eine Prüfung des Landesrechnungshofes zeigt: Nicht alle Kommunen können liefern.
Rudolstadt (dpa/th) - Der Thüringer Rechnungshof hat teils fehlende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in den Kommunen bemängelt. "Zwei Jahre nach Ende der Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stellte der Rechnungshof fest, dass nur wenige Verwaltungsleistungen online verfügbar sind", hieß es in einer Mitteilung der Behörde zur überörtlichen Kommunalprüfung.
Das Onlinezugangsgesetz hatte vorgegeben, dass bis zum Jahr 2022 rund 575 Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen digitalisiert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger sollen es damit einfacher haben, etwa Ummeldungen bei Umzug oder Gewerbeanmeldungen zu erledigen.
Für seine Prüfung nahm der Landesrechnungshof zwei Landkreise, eine Landgemeinde und eine Verwaltungsgemeinschaft unter die Lupe. Das Ergebnis: Die Landgemeinde und die Verwaltungsgemeinschaft konnten den vom Gesetz geforderten Stand der Digitalisierung nicht erfüllen. Ein Landkreis habe in einer Stellungnahme fehlende Vorgaben und Schnittstellen durch das Land bemängelt, hieß es.
In seinem Prüfbericht sieht der Rechnungshof in effizienten und zunehmend digitalisierten Verwaltungsabläufen Chancen für die Kommunen. Generell hätten die Unsicherheiten aber zugenommen. "In den letzten beiden Jahren stagnierten die Steuereinnahmen der Kommunen in Thüringen. Gleichzeitig waren die Kommunen mit deutlichen Ausgabeanstiegen unter anderem im Bereich der Personal- und Sozialausgaben konfrontiert", schreibt Rechnungshofpräsidentin Kirsten Butzke in einem Vorwort.













