
Gericht zeigt Zweifel an Regelung zur Sonntagsöffnung
n-tv
Auch am Sonntag shoppen? Das ist in MV zu bestimmter Zeit an Touristenorten möglich. Kritiker sehen die Sonntagsruhe übermäßig verletzt. Auch ein Gericht hat nun Zweifel angemeldet.
Auch am Sonntag shoppen? Das ist in MV zu bestimmter Zeit an Touristenorten möglich. Kritiker sehen die Sonntagsruhe übermäßig verletzt. Auch ein Gericht hat nun Zweifel angemeldet.
Greifswald (dpa/mv) - Dürfen Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern nach geltendem Recht zu oft und an zu vielen Orten mit Verweis auf ihre touristische Bedeutung öffnen? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat zumindest Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der geltenden Regelung angedeutet. Der Senat habe Zweifel, ob das erforderliche Regel-Ausnahme-Verhältnis noch hinreichend gewahrt sei, sagte der Richter und Berichterstatter David Gesche in Greifswald.
Dort verhandelt das OVG über einen Normenkontrollantrag, mit dem die Gewerkschaft Verdi die maßgebliche Verordnung angreift. Verdi sieht den Sonntagsschutz nicht mehr ausreichend gewahrt, wenn an drei Viertel aller Sonntage im Jahr in zahlreichen Orten geöffnet werden darf.
Laut der Regelung, die seit Februar vergangenen Jahres in Kraft ist, ist die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Allerdings gilt dies nur in als touristisch relevant erachteten Orten. Das Gericht verwies auf eine aktuelle Liste, nach der 84 Gemeinden in MV berücksichtigt würden. Die Regelung soll den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein einräumen, wo dieselben Zeiträume für touristisch relevante Orte gelten.
Sowohl mit Blick auf den Zeitraum als auch mit Blick auf die Anzahl der erfassten Orte meldete das Gericht Bedenken an. Gesche rechnete vor, dass nach der Regelung Läden an 36 von insgesamt 52 Sonntagen und zusätzlich 6 Feiertagen öffnen dürfen. Das sei ein erheblicher Anteil. Laut Vorsitzendem Richter Martin Redeker sind durch die Auswahl der Orte etwa 23 Prozent der Bevölkerung im Land von den Sonderregelungen betroffen.













