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In Quarantäne - ohne Gehalt?

In Quarantäne - ohne Gehalt?

Süddeutsche Zeitung
Friday, January 21, 2022 10:31:10 AM UTC

Was gilt für Arbeitnehmer, die noch nicht geboostert sind, aber sich mit Corona infizieren? Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen.

Etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland hat mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. Wer noch keinen Booster bekommen hat, riskiert als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Falle einer Infektion ohne Einkommen dazustehen, je nachdem, wie lange die letzte Impfung zurückliegt. Darauf hat nun ein Kurzgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aufmerksam gemacht, über das zuerst die Bild-Zeitung berichtet hat. Das gilt allerdings nicht für alle Infizierten. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer muss im Fall einer Corona-Infektion mit einem Ausfall des Verdienstes rechnen?

Grundsätzlich diejenigen, die den öffentlichen Empfehlungen zu Impfungen nicht gefolgt sind, in Quarantäne geschickt werden und deshalb nicht arbeiten können. Laut Infektionsschutzgesetz steht Betroffenen in Quarantäne eigentlich eine Entschädigung zu, das heißt, der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, holt sich das Geld dann aber vom Staat wieder. Dies aber gilt laut Gesetz nicht, wenn ein Betroffener dies durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder empfohlene Impfung "hätte vermeiden können". Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach einer ersten vollen Immunisierung. Laut Bundesgesundheitsministerium müssen doppelt Geimpfte in den 90 Tagen nach der zweiten Impfung nicht in Quarantäne. "Wer danach als Geimpfter ohne Auffrischimpfung in Quarantäne muss, hätte bei entsprechender Landesempfehlung in der Tat keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung", erklärt das Ministerium. Es kommt also auch darauf an, ob das jeweilige Bundesland die Regel umgesetzt hat, hier können Übergangsfristen gelten.

Was gilt im Falle einer Corona-Erkrankung?

Bei Kranken greifen laut Katja Giese, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kliemt, andere Regeln. Solange es keine allgemeine Impfpflicht gebe, "bekommt auch ein freiwillig ungeimpfter Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", sagte Giese der SZ.

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