
Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW und Mercedes
Süddeutsche Zeitung
Die Deutsche Umwelthilfe wollte den Autobauern untersagen, von 2030 an Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennermotoren zu verkaufen. Der Bundesgerichtshof weist die Klage nun ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes an diesem Montag abgewiesen. Drei Geschäftsführer der Umweltorganisation forderten, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, von 2030 an Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.
Die Argumentation der Kläger stützte sich auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten.
Der Staat wurde damals vom Gericht in die Pflicht genommen, die Unternehmen werden das nun nicht. Der BGH stellte klar, dass einzelne Unternehmen kein eigenes CO₂-Budget hätten. Ein solches könne das Gericht auch nicht selbst festlegen. Damit bestätigte der BGH die Urteile der Vorinstanzen in München und Stuttgart, die die Klagen ebenfalls abgewiesen hatten.
Auch das von der Europäischen Union geplante Verbot neuer Verbrenner ab 2035 gilt inzwischen als wackelig: Ende 2025 ruderte die EU-Kommission zurück und schlug Aufweichungen der Abgasvorgaben und Ausnahmen vor, um die kriselnde Autoindustrie zu unterstützen.
Da eine mangelnde Unterstützung des ebenfalls kriselnden Klimas potenziell Grundrechte betroffen könnte, bleibt der Deutschen Umwelthilfe der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Diese Möglichkeit hatten die Kläger schon vor der BGH-Verhandlung offengehalten.













