
Gericht: Keine neuen Ermittlungen nach Polizeischüssen
n-tv
Ein SEK-Beamter erschießt im August 2022 einen Mann im Frankfurter Bahnhofsviertel. War es Notwehr? Der Bruder des Getöteten verlangt weitere Ermittlungen, scheitert aber vor Gericht.
Ein SEK-Beamter erschießt im August 2022 einen Mann im Frankfurter Bahnhofsviertel. War es Notwehr? Der Bruder des Getöteten verlangt weitere Ermittlungen, scheitert aber vor Gericht.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach tödlichen Polizeischüssen auf einen Mann in einem Hotel im Frankfurter Bahnhofsviertel im August 2022 ist ein Antrag zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Beamten abgewiesen worden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt, da der Getötete den SEK-Beamten mit einem Messer angegriffen habe. Die Schüsse seien in Notwehr abgegeben worden. Um Wiederaufnahme der Ermittlungen bemühte sich der Bruder des Getöteten - laut Gericht bezweifelt er, dass es einen Messerangriff gab.
Dem Antrag zufolge seien die beiden letzten, tödlichen Schüsse abgegeben worden, als sich der Getötete bereits zusammengesackt auf dem Boden befunden habe.
Den Antrag verwarf das OLG als unzulässig. Zur Begründung erklärte das OLG, der Antragsteller habe keine Fehler der Ermittlungen aufgezeigt. Er habe keine Anhaltspunkte angeführt, die die Annahme der Staatsanwaltschaft infrage stellten, die Schüsse des SEK-Beamten auf den Geschädigten seien in Notwehr erfolgt.













