EuGH-Gutachten hält Klagen gegen Rechtsstaatsmechanismus für unbegründet
Süddeutsche Zeitung
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ist der Ansicht, dass die Klagen Ungarns und Polens abzuweisen sind. Ein Urteil in der Sache dürfte jedoch erst in Monaten fallen.
Die Klagen Ungarns und Polens gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt muss nach Ansicht des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona abgewiesen werden. Das geht aus einem Gutachten des Generalanwalts hervor. Dieses ist jedoch für die Richter des Europäischen Gerichtshofs nicht bindend. Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen. Mit dem Rechtsstreit vor dem EuGH hatte sich der Konflikt um Grundwerte in der EU zuletzt weiter zugespitzt.
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