
Eine Wochenstunde mehr für Brandenburgs Lehrer
n-tv
Brandenburgs Lehrerinnen und Lehrer müssen im zweiten Schulhalbjahr eine Stunde mehr pro Woche unterrichten. Das hat für Protest gesorgt. Das Bildungsministerium verweist auf parallele Entlastungen.
Brandenburgs Lehrerinnen und Lehrer müssen im zweiten Schulhalbjahr eine Stunde mehr pro Woche unterrichten. Das hat für Protest gesorgt. Das Bildungsministerium verweist auf parallele Entlastungen.
Potsdam (dpa/bb) - An diesem Montag beginnt das zweite Halbjahr in den Brandenburger Schulen - und damit müssen die meisten Lehrerinnen und Lehrer eine Stunde pro Woche mehr unterrichten. An anderer Stelle sollen sie entlastet werden. Gewerkschaften sehen darin jedoch zusätzliche Belastungen. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) weist das zurück.
Die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche ist im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen worden. Die Mehrstunde gilt nach Angaben des Bildungsministeriums faktisch für rund 60 Prozent aller Lehrkräfte. Für Lehrkräfte an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen gibt es keine Änderungen.
Rund 11.500 Lehrerwochenstunden mehr stehen laut Ministerium im Zuge der höheren Unterrichtsverpflichtung zur Verfügung. Die beschlossene Senkung der Stellenzahl um 445 Lehrkräftestellen im Vergleich zum Jahr 2024 könne weitestgehend ausgeglichen werden, sobald alle Stellen besetzt würden, die wegen altersbedingt ausscheidender Lehrkräfte und neuer Teilzeitanträge frei werden. Auch haben die Schulen nun wieder Stundenkontingente für zusätzliche Angebote in größerem Umfang.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen an mehreren Stellen entlastet werden. In den ersten und zweiten Klassen sind Lernentwicklungsgespräche nicht mehr vorgeschrieben. Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen wird nur noch in vierten und sechsten Klassen vorgenommen. Zudem gibt es keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen und keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr. Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten.













