
Wann Wölfe in Rheinland-Pfalz gejagt werden können
n-tv
Landesweit sind zehn erwachsene Wölfe plus Nachwuchs bekannt. Mit dem neuen Gesetz können Problemwölfe erlegt werden. In Rheinland-Pfalz käme einer infrage.
Landesweit sind zehn erwachsene Wölfe plus Nachwuchs bekannt. Mit dem neuen Gesetz können Problemwölfe erlegt werden. In Rheinland-Pfalz käme einer infrage.
Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Künftig wird der Wolf auch in Rheinland-Pfalz bejagt werden können. Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag gerade einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen: Das Tier wurde ins Jagdrecht aufgenommen. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden - etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben.
Bevor die Neuregelung gilt, muss der Bundesrat noch zustimmen. Tritt das Bundesjagdgesetz dann in Kraft, gelten die bundesrechtlichen Regelungen auch direkt in Rheinland-Pfalz, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium in Mainz mitteilt. Es sei aber dennoch sinnvoll, die entsprechenden Regeln dann in das Landesjagdgesetz einzuarbeiten. Dabei werde dann geprüft, ob es noch Anpassungen oder Konkretisierungen im Landesrecht brauche.
Nach einem Nutztierriss muss ein von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellter Sachverständiger für Wolfsrisse erstens feststellen, dass der Schaden von einem Wolf verursacht worden ist. Und zweitens, dass der Schaden trotz zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen, die geeignet sind, Tiere vor Angriffen durch den Wolf zu schützen, eingetreten ist.
Dann kann laut Ministerium innerhalb eines Radius von 20 Kilometern ausgehend vom Schadensort und innerhalb von sechs Wochen nach dem Riss ein Wolf erlegt werden. Insofern entscheidet nach dieser Regelung der Ort des Nutztierrisses, wo die Jagd auf den Wolf erlaubt ist.













