
Sonderurlaub für Landesbeamte - ein Fall rückt in den Fokus
n-tv
Sonderurlaub für den Wahlkampf - das Vorgehen bei einer Beamtin aus dem Innenministerium erhitzt die Gemüter. Warum das Ministerium kein Problem sieht und von anderer Seite Kritik kommt.
Sonderurlaub für den Wahlkampf - das Vorgehen bei einer Beamtin aus dem Innenministerium erhitzt die Gemüter. Warum das Ministerium kein Problem sieht und von anderer Seite Kritik kommt.
Mainz (dpa/lrs) - Die Gewährung von Sonderurlaub für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz sorgt für eine politische Diskussion - nun ist der Fall einer Landesbeamtin aus dem SPD-geführten Innenministerium in den Fokus gerückt. Seit Mitte Dezember 2024 und noch bis Ende Mai dieses Jahres ist sie beurlaubt und in der Zeit für die SPD Rheinland-Pfalz tätig und vor allem für den Landtagswahlkampf zuständig. Zuvor hatte der "Trierische Volksfreund" darüber berichtet.
Während das Innenministerium auf Anfrage erklärte, dass rechtlichen Vorgaben erfüllt seien, kommt Kritik von Opposition und Steuerzahlerbund. Die Beamtin bezieht während des Sonderurlaubs keine Bezüge vom Land, ihre Pensionsansprüche steigen aber weiter. An Letzterem stoßen sich die Kritiker.
Gesetzlich erlaubt sind solche Beurlaubungen, wenn sie öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dienen. Genau darauf beruft sich das Innenministerium auch. Parteien komme eine zentrale Rolle im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland zu, das Parteiengesetz definiere sie als verfassungsrechtlich notwendigen Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sie erfüllten eine öffentliche Aufgabe.
"Die Unterstützung dieser zentralen Rolle der Parteien dient somit der Funktionsfähigkeit der Demokratie und unseres Staatswesens insgesamt und damit öffentlichen Belangen", betonte das Ministerium. Ihm zufolge erhöhen sich die Pensionsansprüche während des Sonderurlaubs pro Jahr um knapp 1,8 Prozent. Die SPD zahle als Arbeitgeber einen Versorgungszuschlag an das Landesamt für Finanzen.













